Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist „Zeit”:
Der Arzt hat ausreichend Zeit für ein ausführliches Arzt-Patient-Gespräch, für die Untersuchungen und die Befundbesprechung.
Im Gegensatz zum Vertragsarzt besitzt der Wahlarzt keinen Vertrag mit der Krankenkasse. Sie haben aber auch als Kassenpatient das Recht der freien Arztwahl.
Der Wahlarzt rechnet nicht direkt mit der Krankenkasse ab, daher bezahlen Sie das Honorar für die Ordination in bar oder per Erlagschein und können die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Für die Rückerstattung eines Teils der Behandlungskosten — in der Regel 80% des Honorars, das Ihre Krankenkasse einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlt hätte — senden Sie die Honorarnote an ihre Krankenkasse.
Für die ÖGK übernehmen wir für unsere Patienten gerne die Weiterleitung an die Krankenkasse.